Die PR-Strategie macht´s – der nächste Abhör-Fall: Gerling/Talanx

Gute Öffentlichkeitsarbeit ist alles. Die richtige PR-Strategie entscheidet darüber, wie Übergriffe von Unternehmen auf die Öffentlichkeit wirken, – ob als handfeste Straftat oder nur als nötiges Mittel, um den guten Zweck zu erreichen. Wie verschieden lesen sich doch die Unternehmensnachrichten: Bespitzelt Gerling, ist es heroisch. Die Telekom dagegen kommt aus den Negativ-Schlagzeilen gar nicht mehr raus. Da machen zwei Konzerne dasselbe und geben dabei völlig verschiedene Figuren ab:Der eine steht als Buhmann da, sein ganzes Geschäftsmodell wird gar infrage gestellt, der andere positioniert sich als Held – und das obwohl Straftaten im Raum stehen. Die Telekom hat – ebenso wie es sich jetzt über den Versicherer Gerling herausstellt – vor einiger Zeit Mitarbeiter und Journalisten bespitzelt. Telefonverbindungen wurden kontrolliert, Mails gecheckt. Heimlich, die Ausgeforschten ahnten in beiden Fällen nichts davon.
Der Telekom-Skandal ist bis heute nicht aufgeklärt. Entschuldigungen bei den Betroffenen gab`s noch nicht, die Schuld von Konzernchef Rene Obermann ist bis nach wie vor unklar. Sein Verteidigungsversuch überzeugte nicht: Warum er im vergangenen August – damals erfuhr er von den fragwürdigen Vorgängen – weder Bespitzelte noch Öffentlichkeit informierte, sagt er nicht. Stattdessen schiebt er – anonyme – Anwälte vor, die ihm damals geraten haben sollen, die Öffentlichkeit besser nicht aufzuschrecken. Den Kanzleinamen nennt Obermann nicht. Auch die zügige Aufklärung blieb monatelang aus. Soweit so schlecht fürs Unternehmensimage. Zumal Aussitzen hier nicht hilft. Das Nachspiel kommt unausweichlich, wenn sich die Staatsanwaltschaft zu Worte meldet. Schließlich haben ja abgehörten Journalisten Strafanzeige erstattet.

Ganz anders heute beim Versicherer Talanx. Die
Bespitzelaktion im Hause Gerling – und Gerling wurde von
Talanx übernommen – ist erst wenige Stunden bekannt, doch schon ist erkennbar, dass dem Versicherer ein PR-Gau a la Telekom erspart bleibt. Wenn er nur eisern bei seiner PR-Strategie bleibt. Die ist weit cleverer als die der Bonner, die in erster Linie auf Mauern und Aussitzen setzen. Zuallererst macht der Versicherer klar: Die Abhöraktion sei bei Gerling geschehen und nicht bei Talanx. Frei nach dem Motto: In Wirklichkeit ist das Ganze ein Kuckuckskind, Talanx gibt die Teflon-Pfanne. Der Talanx-Chef Herbert Haas weist jede Verantwortung ausdrücklich von sich. Benannt wird der damalige Gerlingchef, Björn Jansli. Aber ganz abgesehen davon, sei die Abhöraktion ganz legal gewesen. Gerling habe tatsächlich
Nichts Illegales getan, als man Mitarbeiter und Journalisten abhörte oder deren Mails filzte, versichern die PR-Strategen der Versicherung. Tatsächlich handelte es sich um praktizierten Anlegerschutz, ganz wie
ihn der Gesetzgeber fordert. Weil Insiderinfos von börsennotierten Gesellschaften pures Gold wert sind, muss man die Anleger schützen. Und wenn´s durch Abhören geschieht.
Als Kronzeugen schickt der Versicherer auch gleich renommierte Wirtschaftsanwälte an die Pressefront – und zwar nicht irgendwen, sondern die Top-Sozietät Hengeler Mueller. Die hätte den Sachverhalt geprüft und attestiert, dass kein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vorliege. Denn, so die Begründung: Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen durch die Abgehörten war eine rechtswidrige Nutzung der Netze.
Die Betroffenen? Nein, die sind noch nicht informiert. Und Strafanzeigen will Talanx nicht stellen, heißt es dann noch. Und so ist der Spieß endgültig herumgedreht. Das Unternehmen in der Opferrolle. Wohl dem also, der eine pfiffige Presseabteilung hat und
clevere Anwälte als Beistand – die nicht pressescheu sind, sondern mit in die Bütt steigen.
http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:Wegen_kritischer_Medienberichte_Gerling_bespitzelte_Mitarbeiter/390978.html
http://www.welt.de/wirtschaft/arti2257539/Auch_Gerling_soll_Mitarbeiter_bespitzelt_haben.html
http://de.reuters.com/article/companyNews/idDEL857220820080728

3 Kommentare zu „Die PR-Strategie macht´s – der nächste Abhör-Fall: Gerling/Talanx“

  1. Die Presse ist momentan total verliebt – in Überwachungsskandale. Restlos alles wird zum „Abhören“. Vor all dem skandalösen Fehlverhalten wird eine Frage gar nicht mehr gestellt: was wäre eigentlich für ein Unternehmen in einem solchen Fall der richtige Weg? Den Verrat von Geschäftsgeheimnissen einfach hinnehmen?

    Oder natürlich die Polizei einschalten. Doch da liegt der Haken. Ist die Polizei einmal in Kenntnis gesetzt, muss sie auch ermitteln (Legalitätsprinzip) und ggf. Strafverfolgung einleiten. Dann gibt es kein ermahnendes Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter mehr (der vielleicht einfach nur etwas fahrlässig war). Der Mitarbeiter ist dann ein Täter und muss sich einer Straftat verantworten, die ihn im Falle einer Verurteilung von ernsteren Positionen in der Wirtschaft weitgehend ausschließt. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse nach UWG §17 Z. 5 feststellt und der Strafantrag zurückgezogen wird, so wird der Ruf des betreffenden Mitarbeiters dauerhaft geschädigt.

    Ich frage mich, ob der ständige Ruf nach dem Dienstweg nicht ein Bärendienst für diejenigen ist, die von bösen Konzernen ausspioniert wurden. Denn eines weiß ich aus meinem Arbeitsalltag sicher: der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ist eines der am weitesten verbreiteten Delikte überhaupt. Angezeigt werden die Täter fast nie. Und das nicht nur, weil Unternehmen ihren Ruf schützen wollen (was natürlich auch vorkommt). Oftmals ist der Grund einfach nur, dass niemand die Karriere und ggf. die Existenz eines Mitarbeiters ruinieren will, der sich in vielen Fällen der Konsequenzen seines Handelns gar nicht bewusst war.

  2. Nomina sunt odiosa, ‚angesehene Leute nennen ist eine heikle Sache, da es auch zweifelhaft ist, ob sie selbst genannt werden wollen‘ – heißt es bei Cicero. Richtige PR-Strategie ist ein hochaktulles und tiefliegendes Thema, wenn es auf „Verkaufsstrategie“ erweiter würde. Ist der Ruf einst ruiniert lebt es sich meist ungeniert? Was Talanx und Herstadt, in vorangegangener „Amtshilfe“ für Talanx, abgeliefert haben ist wohl schon der Rede wert. Talanx begibt sich in Nähe des § 189 StGB und Siemens könnte dem Herstadtprozess entnehmen wie man straffrei bleiben kann. Wenn zwei das Gleiche tun… kommt allein darauf an, wer die beiden sind. Unser Gerichte handeln weltfremd in Sachen Korruption in der Causa Siemens. Ende der 1959er Jahre hat Oskar Henschel nach Asien 14 Lokomotiven verkauft und eine davon verschenkt, so wurde mir damals diese Anekdote vor Ort erzählt. Alte Kasselaner wissen es vielleicht noch genauer, wie Kothino-Handelsges. D.dorf die alteingessene Firma Henschel übernehmen konnte. Unsre Gesetzgebung in Sachen Korruption – würde Bismark gesagt haben – wird zum „Witz der Geschichte“. Unsre Staatsanwälte werden leider immer nur indirekt mit unsrer Industriegesellschaft befasst. Wie es wirklich darin aussieht – ja leider aussehen muß – darum machen sie einen weiten Bogen und die USA um GE.

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