Diese Methode der Dienstanweisung ist neu, zu wirken scheint sie jedenfalls nicht: Die Bahn hat nun alle, mehrere Tausend, Schaffner per SMS und zum zweiten Mal angewiesen, dass sie keine Kinder aus dem Zug werfen dürfen.
So gesehen, hat der letzte Schaffner, der deswegen in die Schlagzeilen kam, ja auch nichts falsch gemacht – auch wenn er trotzdem falsch gemacht hat, was nur falsch zu machen war.Der Fall: Da hatte eine Frau ihr Ticket nicht abgestempelt – wohl aber bezahlt. Der Schaffner schickte sie – trotz dreier Kinder, die mit ihr im Zug unterwegs waren, raus aufs Gleis. Da passierte, was sonst eher schlechtem Slapstick vorbehalten ist. Mehrere Stempel-Automaten waren defekt und ob dieses Zeitverlustes fuhr der Zug ohne die Mutter ab. Die drei Kinder sassen freilich im Zug und waren nunmehr allein gelassen. Super-Situation.
Genau genommen hatte der Bahn-Mitarbeiter ja nichts falsch gemacht. Denn die drei Kinder hatte er ja nicht aus dem Zug geworfen.
Und das Trennen von Aufsichtspersonen und Minderjährigen ist vermutlich nicht geregelt und verboten in den Bahn-Richtlinien.
Am Rande: Dass es nicht reicht, eine Fahrkarte zu kaufen, ist ohnehin kaum einem Vernunftbegabtem zu vermitteln. In Düsseldorf kam es vor einigen Tagen laut „Express“-Zeitung sogar zu Handgreiflichkeiten und gegenseitigen Strafanzeigen zwischen einem Holländer – dem dieses System ebensowenig einleuchtete, auch er sollte Schwarzfahr-Strafe bezahlen trotz gelöster, aber unabgestempelter Karte – und einer Rheinbahn-Mitarbeiterin.
Doch zurück zum Fall: Dass das Risiko besteht, dass ein Zug pünktlich abfährt und die rausgeschickte Mutter den Zug nicht mehr erwischt, weil sie auf dem Bahngleis herumirren muss, kann dem Bahn-Mitarbeiter kaum fremd gewesen sein. Das ist absehbar. Er hätte zum Beispiel den Zug aufhalten können. Hat er aber nicht, weils ihm schnurzpiepe war, was mit der Familie geschah. Ihm ging es allein um seine Dienstpflicht, Menschlichkeit und das kurz vor Weihnachten? Verständnis für Irrtümer? Entgegenkommen mit brav zahlenden Kunden? Pah, wozu denn? Der Kunde befördert ihn schlißlich nicht, mag der Bahn-Mann gedacht haben. Oder er hat eben einfach gar nichts gedacht und auch kein schlechtes Gewissen.
Nur: Vermutlich bewegt er sich letztlich doch auf sicherem Terrain, wenn er die andere Dienstanweisung – die mit der abgestempelten Karte – strikt befolgt. Solches Verhalten wiederum ist Frage der Unternehmenskultur: Wird derjenige belohnt und befördert, der dem Unternehmen und dem Unternehmensziel als Ganzes dient? Oder derjenige, der sich allein richt-linientreu verhält, nach oben nicht widerspricht und selbst die unsinnigsten Dienstanweisungen durchzieht, um für seinen Vorgesetzten berechenbar zu sein? Also.
Bitte machen Sie sich doch erst kundig, bevor Sie auf den Schaffner dreinschlagen. 1. wusste er nicht, daß mit der Frau drei Kinder unterwegs waren – die waren woanders im Zug 2. war er entgegen seiner Dienstanweisung kulant – anstatt viermal 40,00 EUR zu kassieren, hat er die Frau gebeten beim nächsten Halt am Entwerter die Fahrkarte zu entwerten (er darf dies nicht – dies ist ihm vom Arbeitgeber verboten und das wird auch noch vom Verkehrsverbund durch Testkunden überwacht) 3. ist der Zug abgefahren, als niemand mehr auf dem Bahnsteig war
Was folgt draus – der Schaffner bekommt vielleicht eine Abmahnung (weil er hier gegen die Vorschrift im Interesse des Kunden gehandelt hat, dieser aber zu blöd war)und wird das nächste mal nicht mehr kulant sein
– den Bahnmitarbeitern wird mal wieder klar gemacht, daß ihr Vorstand nicht bereit ist, durch eine Klarstellung der Situation sich mal hinter seine Mitarbeiter zu stellen
Da es Vorgesetzte mittlerweile vorziehen mit ihren Mitarbeitern nicht mehr zu reden sondern nur noch über SMS und Mail kommunizieren, muss man sich über derartige Fehler nicht wundern.
Selbst in Mitarbeiter Gesprächen ist ein Blackberry mittlerweile wichtiger als das Gespräch mit dem Mitarbeiter und deren Fragen oder Probleme.
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Als ich noch mit der Bahn gefahren bin, habe ich Fahrkarten oft schon Tage vor Fahrtantritt gekauft, um mich des Risikos nicht auszusetzen, den Zug wegen einer langen Schlange vor dem Fahrkartenschalter zu verpassen. Daher ist es ganz sinnvoll, den Kauf- von dem Benützungsvorgang (=Entwertung) zu trennen.
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Jetzt hat es ein Bahn-Mitarbeiter sogar geschafft, einen 17jährigen behinderten Schüler aus dem Zug zu werfen, der eine Wertmarke hatte, die nur für einen anderen Zug gegolten hätte.
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