Keine Impf-Pflicht für Arbeitnehmer gegen Schweinegrippe

Ulrike Conradi, Arbeitsrechtlerin der Top-Kanzlei Baker McKenzie erklärt, ob sich Mitarbeiter gegen Schweinegrippe impfen lassen müssen, weil ihr Chef es so will. Oder ob sie aus furcht vor Ansteckung zuhause bleiben dürfen… Kein Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Allerdings darf er präventive Maßnahmen anordnen wie diese: Das Tragen eines Mundschutzes oder etwa das Verbot, andere mit Handschlag zu begrüßen. Sind Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter bekannt – wie etwa im Krankenhaus oder in Pflegeheimen – muss das Unternehmen unter Umständen sogar Schutzkleidung zur Verfügung stellen: Wenn Mitarbeiter in Kontakt kommen mit Infizierten oder in Räume gehen müssen, in denen Infizierte waren. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber aber vorher den Betriebsrat beteiligen. Arbeitnehmer dagegen dürfen nicht zuhause bleiben statt zur Arbeit zu kommen, nur weil sie sich fürchten, bei der Arbeit mit der Schweinegrippe anzustecken. Zuhause bleiben dürfen sie nur, wenn sie selbst definitiv erkrankt sind oder nahe Angehörige, die sie nun pflegen müssen. Besteht allerdings bei einem Mitarbeiter der konkrete Verdacht einer Infektion, kann der Arbeitgeber denjenigen nach Hause schicken – aber er muss ihm den Lohn weiter bezahlen.