Geschäftsleute auf Reisen überkommen anscheinend ulkige Gelüste. Da erzählt Jörg Böckeler, Chef des Interconti in Düsseldorf auf der Kö und Hotelmanager des Jahres – heute am ersten Advent -, dass er für den Tannenbaum in seiner Empfangshalle 350 Kilo (!) justament Lebkuchen geordert habe. Die Tanne dürfte zwar fünf Meter hoch sein, aber 350 Kilo Lebkuchen? Man staunt. Die Auflösung kam prompt: Im vergangenen Jahr hatte es ein großes Hexenhäuschen gegeben und an dem haben sich offenbar massenhaft Geschäftsreisende (oder Headhunter, die sich gerne in dieser Halle mit Kandidaten verabreden) gütlich getan. Schon um zehn Uhr morgens musste jeden Morgen der Patisseur des Hauses kommen und zum ersten Mal den Zuckerguß auf dem Lebkuchenhaus wieder nachbessern, berichtet Böckeler. Abends fehlte dann regelmässig auch Rudimentäres: Lebkuchen, Dominosteine undsoweiter. Die mussten dann ebenfalls laufend ersetzt werden. 350 Kilo Lebkuchen sind dann also nicht allein als Deko gedacht, sondern vielmehr ein Großteil als Wegzehrung für ausgehungerte Manager. Oder als einkalkulierter, gradezu veranlasster Mundraub. Böckeler erzählts als Anekdote, zu recht.
Woanders würde das – wenn es ein Angestellter wäre, der sich da ein Lebkuchenstück einverleibte – ein willkommener Anlass zur Kündigung eines langjährtigen Mitarbeiters sein. Auch noch Anfang Januar, gerade und wenn der Lebkuchenbaum abgetakelt wird. Brachten einem früher die Eltern als Nachkriegsgeneration noch bei, nichts umkommen zu lassen und keine Lebensmittel wegzuwerfen, so müssen Eltern heute ihren Kindern das Gegenteil beibringen. Auch was für den Müll bestimmt ist: Ja nicht anrühren und wenns der letzte Leberwurstzipfel ist, den ein Patient im Krankenhaus zurück gehen lässt. Im konkreten Fall hatte die körperbehinderte Mitarbeiterin in einem kirchlichen Betrieb dank der folgenden Presseveröffentlichungen noch Glück und der Arbeitgeber ließ Gnade vor Recht ergehen – und nahm schließlich die Kündigung der behinderten Frau (auch schon mehr als 15 Jahr in Diensten der Kirche) zurück.
Im Grunde genommen riskieren die Unternehmenmit dieser Gräben-Ziehung aber leider noch eins: Dass auch die loyalsten Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber keine unbezahlten Überstunden mehr schenken mögen und für ihn auch kein Dienst-Telefonat mit dem privaten Handy mehr machen wollen (das oft dem Unternehmen in dem Moment oft ungleich mehr einbringt, wenn es Kosten spart oder gar Schäden verhütet). Oder die Firma vor einem Schaden warnt. Oder dass dieMitarbeiter um Punkt 17.01 Uhr nicht mehr ans Telefon gehen – wohl wissend, dass es ein Kunde mit einem dringenden Auftrag ist. Wozu sollten sie?
Denn die Urteile, die neuerdings so oft durch die Presse gehen, haben ja auch Signalwirkung weit über den Fall hinaus – dabei auch ungewollte Signalwirkung. Heute der Kollege, morgen ich. In Ungnade ist man schnell gefallen, da reicht oft ein Grinsen im falschen Moment. Oder:Wer abends im Jackett noch den Kuli aus der Firma findet, den er zwischendurch dadrin zur Konferenz getragen hat – auch der riskiert ja seine Kündigung. Ist es doch der Kuli von der Firma, den er noch in seinem Jackett spazieren trägt. Am besten fährt er direkt in die Firma zurück, legt den Kuli in seinen Schreibtisch und kontrolliert künftig in den letzten fünf Minuten der Soll-Arbeitszeit in aller Gründlichkeit alle seine Jackentaschen undsoweiter. Wenn Handy-Aufladenreicht im Werte von unter einem Cent für fristlose Kündigungen reicht, was ist dann mit einer Büroklammer, die aus Unachtsamkeit oder beim Aufräumen erst mal in der Hosentasche landete? Deren Wert dürfte ähnlich hoch sein – und eine Art Tretmine als Kündigungsgrund für ein Jahrzehnte altes Arbeitsverhältnis. Wenn – so die Juristen – die Schadenshöhe des Diebstahls egal ist und ein Betrag unter einem Cent ausreicht.
Die Kosequenz: Auch der engagierteste Mitarbeiter wird seine ganz persönlichen Konsequenzen ziehen – und auch nur noch tun was er muss. Oder dass nur noch für seine Firma etwas tut, wenn gerade Arbeitszeit ist, sonst nicht. Dass er genau trennt, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Dass er sagt, Sie mit ihrem eiligen Auftrag sind mir egal, ich hab jetzt Mittagspause. Und das kann teuer werden für die Unternehmen, wenn die Mitarbeiter sich nur noch buchstabengetreu des Arbeitsvertrags einsetzen – und mehr nicht. Wenn Sand im Getriebe entsteht und da auch bleibt, weil Sand-im-Getriebe-entfernen nicht im Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer-Pflicht steht. Dann braucht sich auch kein Arbeitgeber mehr darüber mokieren, wenn kanadische Beamte zusätzlichen Lohn verlangen für ständige Erreichbarkeit via Blackberry.
Die Frikadelle vom abgegessenen Buffet war es sicher nicht wert, wenn sie plötzlich den Vertrauensbruch par Excellence darstellt. Das hatte die Arbeitnehmerin vermutlich nicht fürmöglich gehalten und nicht gewollt. Klar ist aber auch die Folge: Dass die Identifikation mit der Firma perdu ist?
Ich weiss, dass es Diebstahl ist, wenn eine Sekretärin eine liegengebliebenen Frikadelle vom abgefrühstückten Buffet auffuttert. Die naheliegende Lösung: Sie hätte eben erst um Erlaubnis fragen müssen. Was ja bei arbeitsverdichteten Vorgesetzten auch nicht immer so einfach ist, sie überhaupt für so eine Frage zu erreichen. Ich weiss auch nicht, ob Buffets mit Essensresten abzuräumen, überhaupt Aufgabe einer Sekretärin ist – ich kenne durchaus welche, die sich zu fein für diese Aufgabe wären und sofort entrüstet ablehnen würden: Ich bin doch keine Putzfrau. Diese Damen hätten auch sicher nichts vom abgenagten Buffet angerührt.
Merken Sie´s? Sollen alle deutschen Arbeitnehmer jetzt nur noch mit der Schere im Kopf herumlaufen, die Firma und der Chef – Dein Feind von morgen? Von jetzt auf gleich im Feindeslager wegen weniger als einem Cent Schaden für die Company fürs Handyaufladen oder wegen einer Scheibe Wurst? Wo man bei einem Gast sagen würde, natürlich können Sie eben hier ihr Handy laden oder natürlich lege ich Ihnen gerne noch eine Scheibe Wurst auf den Teller. Nein Höflichkeit oder ein wenig Mitmenschlichkeit dürfen da – so die Gerichte – bei Arbeitnehmern keine Rolle spielen. Die Lösung auch hier: So wie ein Gast höflich fragt, „Darf ich bitte…“ muss es eben auch ein Angestellter tun.
Auf einer Trauerfeier für einen Selbständigen, den Inhaber eines Bettengeschäfts in einer Kleinstadt, ergriff eine langjährige Angestellte das Wort: Welch großartiger Chef der Verstorbene gewesen sei. Und dass er immer für sie da war, wenn sie in Nöten war, Hilfe brauchte oder sonst irgendwelche Fürsorge. Wie streng dieser Händler aber auch sein konnte, das wussten alle Anwesenden auch. Was aber blieb, war die Erinnerung an den Chef als Hilfeleistender, als Arbeit-Geber im patriachalischen Sinn.
Am Rande bemerkt: Was ist mit Vertrauen, das Arbeitnehmer verlieren, sprich mit Vertrauensbrüchen der der Unternehmen gegenüber ihrer Belegschaft? Wie werden die sanktioniert?
Hin wie her, auch Interconti-Direktor Böckeler könnte ja ganz anders reagieren: Er könnte ein Schild anbringen – in mehreren Sprachen – „Berühren verboten“ oder „Naschen verboten“, am besten verbunden mit einer drakonischen Strafandrohung: Wer dennoch nascht, muss Strafe zahlen und bekommt eine Strafanzeige. Aber genau das tut er nicht, sondern ordert lieber etliche Kilo Lebkuchen mehr und sorgt für Wohlfühl-Atmosphäre. Er weiss schon, warum.
Gut, dass ich auch einen netten Arbeitgeber habe, der versucht die Arbeitsumgebung so angenehm wie möglich zu halten. Es gibt für alle Mitarbeiter kostenlos kalte und warme Getränke. Obst steht auch für alle zur Verfügung. Vor einer Strafanzeige oder Kündigung muss sich keiner fürchten. Im Gegenteil die freie Verpflegung verbessert eindeutig das Betriebsklima.