Du bleibst gefälligst hier – Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden
Du bleibst gefälligst hier
Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, sind verboten – und können teuer werden
WiWo Top-Kanzleien Kartellrecht 2026
Du bleibst gefälligst hier: Heimliche Verabredungen, sich keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden
(Zuerst erschienen in der gedruckten WirtschaftsWoche am 30.4.26)
Das Gentlemen’s Agreement funktionierte so lange, bis eines der vier Unternehmen ausscherte – und die heimliche Verabredung der Kartellbehörde anzeigte: Die Firmen hatten vereinbart, sich nicht gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben, und auch niemanden einzustellen, der sich von einer der drei anderen weg und bei ihnen bewarb.… » weiterlesen