Einen messerscharfen Fehl-Schluss in Sachen AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – zieht die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt: Die Unternehmen hätten „ihre Hausaufgaben gemacht“ und die Diskriminierungsverbote gut umgesetzt. Wie bitte? Ernst zu nehmende Untersuchungen der Unternehmenslandschaft noch aus diesem Jahr belegen das Gegenteil, in den wenigsten Unternehmen gab es beispielsweise Betriebsbegehungen. Auf welchen PCs wurden schon die Schoner mit den spärlich oder gar nicht bekleideten Schönheiten entfernt? Welcher Pirelli-Kalender von der Wand genommen? Eine Benchmark-Studie der Hochschule Niederrhein im Auftrag des Informationsdienstleisters Datakontext spricht da Bände.
Und wie belegt Bundesarbeitsrichterin Ingrid Schmidt nun ihre kühne Gegenthese? Frank und frei nach dem Motto „ich seh’ Dich nicht, dann gibt’s Dich auch nicht“. Bei ihrem obersten Gericht seien kaum Klagen bisher anhängig, also werde auch keiner diskriminiert.
Getreu nach Schmidts Logik hat es dann – konsequenterweise – zum Beispiel den Mord an der McKinsey-Sekretärin in Düsseldorf vor einigen Jahren gar nicht gegeben. Denn nie wurde ein Mörder gefasst. Schließlich wurde ja niemand des Mordes angeklagt und niemand kam vors Strafgericht. Ihre verwegene These ist also: Nur wo ein Täter ausgemacht, gefasst oder vors Gericht gestellt wird, da gibt es auch Opfer. Und wenn kein Täter vors Gericht kommt, gibt’s auch keine Straftat und kein Opfer. Basta.
Könnte da nicht ein klitzekleiner entscheidender Denkfehler zugrunde liegen? Einer, der für Richter im Elfenbeinturm so typisch ist? Schade, gerade von einer Frau als Richterin haben bestimmt viele mehr Realitätssinn erwartet.
Doch es kann ja sein, dass die Brüsseler den Deutschen wieder mal auf die Finger klopfen: Die EU-Kommission hat bereits ein Verfahren gegen die Bundesregierung eröffnet und pocht auf Nachbesserungen im AGG. Etwa dahingehend, dass die katholische Kirche nicht mehr pauschal Bewerbungen einer geschiedenen Lehrerin ablehnen darf – wegen des so genannten Tendenzschutzes -, vermeldet die Nachrichtenagentur AFP.
Das wird auch Zeit.
www.123recht.net
afp.google.com/article
In diesem Fall ist ein genauer Wortlaut und Kontext erforderlich.
„Die Unternehmen haben ihre Hausaufgaben gemacht“ ist eigentlich eine subjektive Beurteilung.
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In gewerkschaftlich geschützten Bereichen ist in der Regel eine „reine“ Diskriminierung zwar möglich, doch wo gibt es diese Bereiche und wie sind sie strukturiert? In solchen „guten“ Bereichen gibt es Frauen in Projektmanagementpositionen.
Die Diskriminierten befinden sich nicht in geregelten Arbeitsverhältnissen. Sie wurden bereits vorher aussortiert. Sie können nicht klagen.
Gegen was denn?
Und „nur“ 2 Monate Zeit zu klagen (bisheriger Stand).
Weiteres Problem: Was bringt ein eingeklagtes Arbeitsverhältnis? Welchen Nutzen hat man aus einer Klage? In der Regel ist die Klage teuer für den Diskriminierten gegen einen meist überproportionalen Gegner. Er hat deswegen immer noch keine Arbeit.
Das AGG kam viel zu spät. Ich weiß nur aus eigenem Umfeld wie Menschen misshandelt wurden. Die klagen nicht, die sind mit anderen, schwereren Dingen beschäftigt.
DAS AGG ist kein messbarerer Parameter, weil die Menschen denen es wirklich nicht so gut geht selten klagen.
Mariana Mayer