Wie unbeliebt können sich Rechtsanwälte eigentlich noch machen? Da berichtet die „Welt online“ heute, dass Anwälte jetzt massenhaft Privatleute, die auf Ebay ihre gebrauchten Konsumartikel verhökern, mit Abmahnungen überziehen. Da heißt es, dass die Juristen nach Formfehlern suchen und die Privatleute mit Musterschreiben abmahnen – wegen Gewährleistungsregelungen, Widerrufsbelehrungen oder eines Impressums, das womöglich nicht perfekt formuliert ist. Wie sollten sie auch, stammen sie doch nicht von Profis. Sondern von Privatleuten, die solche Formulierungen weder verstehen noch die Bedeutung der einzelnen Sätze ermessen können. Privatleute, die mal eben ein nicht mehr geliebtes Kinderspielzeug oder ein überflüssiges Möbelstück oder ähnliches verkaufen wollen. Nicht mehr und nicht weniger. 15 Minuten Arbeit brächten solchen Anwälten 300 bis 700 Euro Honorar, heißt es weiter. Die Abgemahnten sollen einige Hundert Euro Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung zahlen, je nach Absender 800 oder 411 Euro. – und wer’s ignoriert, riskiert noch viel mehr: Zu 4500 Euro verdonnerte der Kadi die Eltern eines Schülers in genau so einem Fall. Zur Strafe auch, weil sie die Abmahnung einfach nicht ernst nehmen konnten.
Kein Wunder also, dass Anwälte sich zu einer der unbeliebtesten Gruppen entwickeln, die immer häufiger auch die Konsequenzen zu spüren bekommen werden. Und das kann dann bitter sein. In den Vereinigten Staaten gibt es etliche Ärzte, die gar keine Anwälte mehr behandeln. Weil sie keine Lust haben auf unerquickliche, unproduktive Auseinandersetzungen, die am Ende noch ihre Versicherungsprämie in schwindelerregende Höhen treiben.
Und nicht nur da. Auch ein süddeutscher Unfallchirurg erzählte mir vor wenigen Tagen, dass er schon Anwälte als Patienten weggeschickt hat. Unbehandelt und von vornherein. Sicherheitshalber.
Von einem praktischen Arzt geht im Großraum Düsseldorf der Joke um, als ihn ein Anwalt als Patient ihn mit seiner Berufsbezeichnung beeindrucken wollte, nur trocken sagte sagte: „Na und, ich behandele Sie trotzdem.“
Da nehmen sich Vermieter, die Anwälten keine Bleibe bieten wollen, direkt harmlos aus. Denn in Köln gab es schon vor Jahren Vermieter, die an Anwälte und Jura-Studenten grundsätzlich keine Wohnung vermieteten.
Eigentlich mitleiderregend, wenn solchen Abmahn-Anwälten so gar nichts Positives und Produktives einfällt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
http://www.welt.de/webwelt/article1852774/Ebay-Nutzer_bekommen_teure_Post_vom_Anwalt.html
<a href=“http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/bewaehrungsstrafe-fuer-von-gravenreuth/?src=MT&cHash=c2ea5dd7f7„>http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/bewaehrungsstrafe-fuer-von-gravenreuth/?src=MT&cHash=c2ea5dd7f7
Das gibts ja nicht nur bei Ebay. Hier kursierte die Geschichte von einem Blogger, der teuer abgemahnt wurde, weil er ein Foto von einem Brötchen heruntergeladen hatte. Abmahnen scheint ein lukratives Hobby zu sein, und zwar nicht nur für Anwälte, sondern für Leute, die irgendetwas ins Netz stellen und die Leute geradezu locken, das herunterzuladen, damit sie sie abmahnen können.
Und der Richter, der die Eltern des Schülers mit schlappen 4,8 Riesen abgezogen hat war doch der bessere Anwalt, oder? Es gehören immer zwei aus diesem Genre dazu.
So gut wie alle, die heute den Rechtsstaat behaupten und vorgeben ihm zu dienen höhlen ihn von innen heraus aus, indem sie diesen dem Bürger so entfremden, dass er sich in diesem nicht mehr wieder zu finden vermag. Dieses 4.800 er Urteil wäre so eine Tat.
Sie vergessen bei Ihrer unreflektierten Schelte aber die zahlreichen „Geschäftsleute“ auf ebay, die ihren Profit auf Kosten ehrlicher Geschäftsleute mehren, indem sie hunderte von Auktionen als „privat- leider keine Gewährleistung“ deklarieren und so viel günstiger kalkulieren können als der Konkurrent, der sich an Recht und Gesetz hält.Und die gehören abgemahnt.
Im übrigen gilt: Augen auf im Rechtsverkehr. Ist jetzt der Anwalt schuld, wenn blauäugige Verkäufer einen Rechtsverstoß begehen?
Liebe Frau Tödtmann, wo gehen Sie eigentlich hin wenn Ihnen eine mal Abmahnung oder eine Klage ins Haus flattern? Doch hoffentlich nicht zu einem bösen bösen Anwalt..
Die Anwälte und Juristen, die wertvolle Arbeit im Rechtswesen leisten müssen darunter leiden. Wie überall steht das zwölftel repräsentativ im Vordergrund.
Sicher ist es wichtig einen Konsens zu finden im Copyright, aber warum erfolgt das nicht im Dialog sondern in einer Abmahnung an Menschen die wirklich keine Ahnung haben?
Ich habe mich schon öfter gefragt, warum diese Praxis nicht genausogut im Arbeitsrecht Verwendung findet. Beispiel : ich muss nur einmal Stadtbahn fahren und durch die Strassen laufen, schon höre ich im Gespräch wie jemand über die Praktiken mancher Arbeitgeber klagt. Wenn die Anwälte nur aus Geldgründen handeln: Hier ist ein Riesengeschäftsfeld, das Abmahnungsgeld für Ungerechtigkeiten liegt buchstäblich auf der Strasse. Oder gilt diese Form der Abmahnung nicht im Arbeitsrecht?
Da im Moment die Mittelschicht immer mehr wegfällt, werden das die Anwälte, die keine vermögenden Klientel vertreten, sicher merken oder haben es schon bemerkt.
Logisches Resultat: die Menschen die mit Anwälten überwiegend negative Erfahrungen gemacht haben, werden diese nicht mehr beauftragen sondern vertreten sich lieber selber dort wo es geht.
Dank Internet gibt es genug Rechtsaufklärung, fast jeder Gesetzestext ist einsehbar.
@ Mr. Black
Sie haben sicher recht. Aber
schauen Sie sich bitte nochmals die im besagten Artikel der Welt beschriebenen Urteile an. Ich habe einmal aus Interesse das Forum zu dem Welt Artikel durchgelesen: nur ein Beitrag berücksichtigt die traurige Rolle des theutschen Richters bei diesem Trauerspiel und er sei daher hier zitiert:
„das Volk meint:
30.03.2008, 19:22 Uhr
Das nenne ich Zivicourage und soziales (Rechts-)Bewusstsein des Richters. Wägt die familiäre Werte niedriger ab, als irgendwelche zu allgemein ausgelegte und im konkreten Fall dem Zweck verfehlte Wettberwerbsregeln.“
Das würde ich anders fassen. Aber immerhin, einer hat´s gemerkt, das da über die Güterabwägung und Verhältnismässigkeit völlig abgehoben weggegangen wird. Dazu ist der Mann, der im Namen des Volkes diesem Hohn spricht unangreifbar, wird nach BAT bezahlt und bekommt auch noch seine sichere Pension von diesen Leuten, die er er da unangespitzt in den Boden gehauen hat, wenn ich das mal so sagen darf.
Die Frage ist jetzt, wie der kleine Mann, der da ahnungslos in diese Falle tappt, zu einer einvernehmlichen und kostenneutralen Regelung kommt, wenn der Richter ein unangreifbares Verfassungsorgan ist und bei dem Trauerspiel die Hauptfigur darstellt. Schauen Sie sich dazu einmal den Rest des Forums und die darin vorgeschlagenen Problemlösungen an, mit denen das Volk seine Sprachlosigkeit in Anbetracht der Situation für den überwältigenden Teil der Betroffenen regeln möchte, wobei man zu allem Überfluss noch auf den Sack einschlägt, zunächst nur virtuell, und eigentlich den Esel meint. Möchten Sie das?
Bei dieser Kategorie von Abmahn-Abzockern fällt mir der Spruch aus den (von Anwälten überschwemmten) USA ein: „Was ist das, 12 Anwälte auf dem Grund des Hudson-Rivers? – Schon mal ein guter Anfang.“ Gibt es in dieser Branche eigentlich keine berufsständischen Organisationen mit Ethik-Handbuch? Es besteht die große Gefahr, dass eine ganze Berufsgruppe wegen einiger Vertreter „verzumwinkelt“ wird. Das haben die seriösen Anwälte nicht verdient.
Liebe Frau Mayer, lieber Claus the mouse.
Abmahnkosten entstehen, weil die Arbeit des Anwalts wie jede andere Arbeit bezahlt werden muss. Sie können die Kosten dann entweder demjenigen aufbürden, der den Wettbewerbsverstoss begangen hat, also Recht gebrochen hat, oder demjenigen rechtstreuen Wettbewerber, der durch den rechtsbruch beeinträchtigt wurde und einen Anwalt eingeschaltet hat. Ist es gerechter wenn derjenige, der sich durch den Rechtsverstoss belastet sieht und diesen zu Recht (!) abmahnt nun auch noch die Kosten tragen muss? Ich finde das ungerechter.
Herr Mouse: Zu ihrem hier zum Besten gegebenen Leserkommentar muss ich folgendes sagen:
Der Beitrag strotzt von absolutem Nichtwissen um unser Rechtssystem. Auch der deutsche Richter ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht „aus dem Bauch heraus“ nach Gutdünken mal so mal so urteilen – was hier wohl mit Güterabwägung und Verhältnismäßigkeit gemeint ist – es gibt mitlerweile feste Kriterien ab wann ein Ebay Account gewerblich und nicht mehr privat ist. Und da ist es egal ob eine Mutti 20 Hosen verkauft oder ein anderer 20 Handys oder Laptops. Wie sähe der Fall denn aus wenn auf der anderen, der Käuferseite eine arme Hausfrau stehen würde, die ein „windiger Verkäufer“ um ihr gesetzlich verbrieftes Gewährleistungsrecht bringen möchte…
Lieber Herr Goldfuß… den Spruch gibt es auch mit „Männern“ oder „Türken“ statt Anwälten. er wird dadurch nicht besser, sondern zeigt nur, dass man immer Gruppen finden kann, denen man einen „schlechten Ruf“ andichtet.
Zum Glück stehen die Anwälte ja nicht alleine da mit ihrem angeblich „schlechten Ruf“, fragt man das „Volk“ im richtigen Kontext wären da noch:
– Politiker
– Lehrer
– Beamte allgemein
– Polizisten
– Politessen
– Handwerker
– Postbedienstete
– Manager
– Reporter
– (Soziologie)studenten
– Hartz IV Empfänger
– Bestatter
– Gewerkschafter
– Zahnärzte
– Banker
– Richter
– Unternehmensberater
– Aktienbroker
mit „schlechtem Ruf“, man ist also in Gesellschaft..
Herr Black, ich existiere garnicht in ihrer Gesellschaft. Ich bin mausetot ich wußte es.
Niemand nimmt mich wahr.
—
Definition ihres Anliegens: Also wenn ich Sie richtig verstehe, dann geht es eigentlich darum, dass die Händler im Internet die viel Geld investiert haben, mit dem Flohmarkt konkurieren müssen und sich dieser Flohmarkt natürlich auch an Gesetze halten muss. Daher konnte der Richter auch so schnell sein Urteil fällen. Da haben sie vermutlich Recht.
Natürlich wurde dem „gemeinen Volk“ auch viele Flauseln in den Kopf gesetzt: Seien sie im im Internet tätig, hier geht es vom Tellerwäscher zum Millionär.
Und wieder macht sich der einfache Bürger die Illusion, vielleicht kann ich doch noch von meiner Hände „Tastatur Arbeit“ leben.
Ja anmelden sollten sich die Kleinen auch.
Trotzdem sind 4500 Euro Strafe happig und klingen überzogen für eine (vermutlich) Ersttat. Die kleinen werden eben doch härter bestraft. Das war schon immer so, an dieser Volksmeinung wird so nichts geändert werden, da der kleine Mann heute oft für 6 Euro die Stunde arbeiten muss. Kalkulieren sie das mal.
Mariana Mayer
Ich habe noch KEINE Anwalt erlebt, der irgend etwas Produktives oder Sinnvolles getan hätte.
Selbst wenn man diesen Typen viel bezahlt, muß man damit rechnen, daß nur Murks dabei herumkommt.
Der Richter in dem geschilderten Fall gehört für mich ** ******** Baum **********.
Liebe Frau Mayer, ich habe ja nicht die gesamte Gesellschaft aufgelistet, sondern nur Berufsgruppen mit „schlechtem Ruf“, wenn Sie nicht darunter zu finden sind, dann seien Sie doch froh..
Zu den 4.500 Euro „Strafe“. Das ist keine Strafe sondern einfach die Gesamtkosten, die entstehen, wenn man die Abmahnung einfach ignoriert
Zitat: „Was für ein Blödsinn, haben wir gedacht, und das Schreiben erst mal ignoriert“, sagt Deniz’ Vater Serdar
Und zweitens dann den Prozess verliert. Dann zahlt man nämlich:
– Gerichtskosten (zahlt natürlich der Verlierer)
– Kosten des EIGENEN Anwalts
– Kosten des gegnerischen Anwalts
dass kann sich dann schon mal summieren. Das Gericht spricht keine geldstrafe aus sondern verurteilt nur KÜNFTIG weitere Verstöße unter ANDROHUNG einer Geldstrafe zu unterlassen.
Die Anwälte handeln mit Auftraggeber und somit ist für die Kosten des Anwaltsbriefs der Auftraggeber zuständig.
Die Anwälte müssen einen Auftraggeber haben. Das ist der Punkt. Dann erst kann die Sache vor Gericht gehen und über Kosten entschieden werden.
Die Anwälte stellen einfach eine Rechnung aus und mahnen eigenmächtig Leute ab, das dürfen sie so nicht.
Sonst kann ja jeder dem anderen eine Rechnung schreiben, sie haben dies und jenes gemacht nach §xy bitte zahlen sie + meine hohen Arbeitskosten.
Oder Beispiel: die Anwälte sehen ein falsch parkendes Auto und schreiben: Sie parken falsch nach Gebührenordnung X zahlen sie bitte 80 Euro an mich + 500 Euro bearbeitungsgebühr für mich den Anwalt.
Auch der „Abmahnanwalt“ handelt nicht eigenmächtig sondern kann dies immer auf einen Auftrag hin tun. Ein Anwalt, der niemanden vertritt kann auch keine Abmahnkosten geltend machen und wird diese auch nicht vom Gericht zugesprochen bekommen. Daher kann ein Anwalt eben auch nicht gegen falsch geparkte Autos vorgehen.
Der Anwalt ist immer nur der Vertreter eines Mandanten. Die Medien verkürzen dies immer gerne und tun so als würde ein Brief vom Anwalt bedeuten, der Anwalt würde eigenmächtig Briefe verschicken. Aber genauso wenig wie ein Richter durch die Straße laufen kann und willkürlich Leute verurteilen (er ist ja Richter), genausowenig ahndet ein Rechtsanwalt eigenmächtig Gesetzesverstöße.
Mr.Black kommentiert:
„Auch der „Abmahnanwalt“ handelt nicht eigenmächtig sondern kann dies immer auf einen Auftrag hin tun.“
Das genau ist im derzeit verbreiteten eBay-Abmahngeschäft umgekehrt: Der Anwalt sucht Mandanten die so tun als handele es sich um Wettbewerber oder sonst wie Geschädigte und beteiligt diese am „Geschäft“ oder bietet seine Leistungen jenen, die tatsächlich Mitbewerbern eines auswischen wollen ohne Kostenvorauszahlung und ohne „Kostenrisiko“ an- und handelt so selbst wettbewerbswidrig.
Beispiel hierfür ist ein Abmahner aus der Berlin mit dem Name eines großen deutschen Schriftstellers und Doktor-Titel, dem Gerichte in ganz Deutschland schon Rechtsmissbrauch bescheinigt haben.
@ fastfix
Das mag sein, der Herr Kollege hat seine letzten Prozesse ja auch verloren. In diesem Blog scheint man aber lieber mit juristischem Halbwissen um sich zu werfen als sich des Problems genauer anzunehmen – sie sind scheinbar der Erste- heraus kommen dann folgende Meinungen:
– der Abgemahnte ist das unschuldige Opfer
– Gerichtskosten sind eine Strafe
– Richter entscheiden falsch
– ALLE Anwälte machen sich „unbeliebt“
Was man nicht vergessen sollte, auch der „gerissenste“ Abmahnanwalt hat keine Chance, wenn kein Rechtsverstoss vorliegt. Den ersten Stein wirft IMMER der Abgemahnte selber, sei es auch aus Naivität.
Ich behaupte, der selbe Typus Bürger, der ohne sich ausreichende Sachkenntnis zu verschaffen über das Rechtssystem und die Anwälte herumzetert. Ist der Typ Abmahnopfer, der ohne Rechtskenntnis blauäugig abmahnfähige Rechtsverstöße begeht. Da fehlt mir schlicht das Mitleid.
@Mr. Black
Es wird noch schlimmer, ich habe überhaupt kein juristischem Wissen und kann nicht mal richtiges Deutsch. Trotzdem habe ich eine Meinung die ich gerne zu besten gebe.
Ich habe Privat und durch mein Beruf leider auch so meine Erfahrungen mit Anwälte.
Ich kenn kaum ein Beruf wo die (zu) hohe Kosten immer mit „die Tabelle“ gerechtfertigt werden. Selten stimmen die anfängliche Angaben der Anwälte mit den schlussendliche Urteile überein. Klar liegt das nicht am Anwalt aber an der zu urteilende Richter (?).
Ob ein Abmahngebühr von einige hunderte Euros überhaupt im Relation zum Arbeit steht ist sehr fraglich. Und ob wirklich jemand geschädigt wird wenn irgendwelche Angaben bei Privatverkäufe nicht ganz Regelkonform sind ist genau so fraglich.
Weiter hat der normal-arbeitende Bürger auch kaum das Geld zum Recht zu kommen. Eine Verteidigung wird durch diese von Ihnen genannte Kosten kaum möglich. Schon gar nicht ein gang in der 2e Instanz. Dabei soll nicht verschwiegen werden das die Gerichtskosten in Verhältniss zu den Anwaltsgebühren gerade als Billig zu bezeichnen sind.
Auch der schlechteste Anwalt kann so sein überleben sichern. Beutelschneiderei hat ja in Deutschland eine lange Tradition.