Was muss der Chef bei der Weihnachtsfeier?

Manchmal stellen Anwälte Fragen – und beantworten sie – die niemand außer ihnen stellen würde. Da fragt sich zum Beispiel Anwalt Axel Betram im Newsletter der Top-Kanzlei Taylor Wessing, ob die Belegschaft einen Anspruch auf eine Firmen-Weihnachtsfeier hat. So, als würden massenhaft Betriebsräte gegen ihre Firmen auf Veranstaltung einer Weihnachtfeier klagen. Klingt eher theoretisch. Bertrams Antwort jedenfalls lautet, dass es so einen Anspruch nicht gibt. „In Zeiten klammer Kassen muss daher kein Arbeitgeber eine Klagewelle befürchten, wenn er sich kurzfristig dazu entscheidet, auf eine Weihnachtsfeier zu verzichten“, beruhigt Bertram die Unternehmen. Ganz abgesehen davon, dass nicht die Firma Verzicht übt, sondern diejenigen, die keine Feier spendiert bekommen.
Die nächsten Rechtsfragen: Ist es Dienstpflicht der Mitarbeiter, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen? Nein, ist es nicht und abgemahnt werden darf bei unentschuldigtem Fehlen auch nicht, erklärt der Münchner Jurist. Ob es überhaupt ein Problem darstellt, ist die ganz andere Frage. Wer nicht hin will, ist krank oder hat leider schon was anderes vor.
Immer unterstellt, die Feierlichkeit findet am Abend oder am Wochenende statt. Denn: Weiterarbeiten müssen Feier-Verweigerer nur, wenn die Party während der Arbeitszeit steigt.
Bertram nimmt aber auch die Chefs in die Pflicht: Weihnachtsfeiern finden „nicht im (arbeits-) rechtsfreien Raum.“ statt. Arbeitsvertragliche Neben- und Schutzpflichten gelten auch hier.“ Will heißen, leisten sich Mitarbeiter grobe Verfehlungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen bei dieser Weihnachtsfeier, riskieren sie Abmahnungen oder sogar fristlosen Kündigung. Und das bedeutet im Umkehrschluss zum Beispiel, dass Chefs dazwischen gehen müssen, wenn ein Kollege einer Kollegin allzu nah und impertinent auf die Pelle rückt.
Ob diese Pflichten den meisten Vorgesetzten geläufig sind?

Ein Kommentar zu „Was muss der Chef bei der Weihnachtsfeier?“

  1. Chef-Knigges für die Weihnachtsfeier gibt es viele. Endlich geht man mal ans Eingemachte. Schlechtes Benehmen ist sicher unverzeihlich, aber es ist wichtig, auch die rechtlichen Verstrickungen ganz deutlich dazustellen. Insofern finde ich die Tipps des Anwalts sehr nützlich

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