Dumpingpreise sind Rossmann verboten – aber Arztpraxen vorgeschrieben

Wenn die Drogerie-Kette Rossmann Drogeriewaren zu Schleuderpreisen anbietet, tritt das Bundeskartellamt auf den Plan. Die Behörde verhängte prompt 300 000 Euro Bußgeld gegen den Eigentümer Dirk Roßmann und seine Firma.  http://www.sueddeutsche.de/R5a389/3118157/Rossmann-vor-Gericht.html

Roßmann argumentierte, er sei mit zwei Prozent Rendite für diese Konsumartikel hochzufrieden. Das Urteil steht noch aus.
Merkwürdig ist dann aber eins: Wo bleibt das Bundeskartellamt, wenn niedergelassene Ärzte zu Dumpingpreisen arbeiten? Arbeiten müssen besser gesagt , weil die Kassenärztliche Vereinigung diese Behandlungspauschalen für die Flatrates der Arztpraxen alle drei Monate neu und festsetzt. Bei den Herz-Kreislaufspezialisten in Hessen waren es im Mai laut „Frankfurter Rundschau“ eine Fallpauschale zwischen 46,70 und 48,35 Euro Flatrate – egal wie oft der Kassenpatient in dem Quartal kommt und egal welche teuren Geräte für ihn eingesetzt werden. http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/wetterau/?em_cnt=1740048
Beiden Augenärzten in Hessen ist es bei weitem nicht so viel, obwohl auch die teure Geräte haben müssen: sie bekommen deutlich unter 20 Euro Flatrate für drei Monate Augenarztbehandlung und egal womit.