Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung – aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anwälte Rainer Velte und André Szesny

Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits.… » weiterlesen

Für Kartellsünder wird es immer ungemütlicher – und teurer. Gastbeitrag

Kartellrechtlerin Daniela Seeliger von Linklaters zeigt die wichtigsten sechs Punkte, die sich für Kartellbeteiligte und geschädigte Unternehmen ab Mai ändern:     Unternehmen müssen länger haften: Die Verjährungsfrist fürs Geltend-Machen kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche wird verlängert.… » weiterlesen