Arbeitsrechtler Sebastian Maiß im Gastbeitrag über ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung, das der Devise vieler Unternehmen – „Abwarten und Beobachten“ zuwider läuft: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für Unternehmen schon jetzt – ohne wenn und aber
Vor zwei Jahren entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden.…
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